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   BFH, 19.12.2002 - VIII B 116/02   

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https://dejure.org/2002,14005
BFH, 19.12.2002 - VIII B 116/02 (https://dejure.org/2002,14005)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2002 - VIII B 116/02 (https://dejure.org/2002,14005)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - VIII B 116/02 (https://dejure.org/2002,14005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § ... 32 Abs. 4 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei einer bereits vom BFH geklärten Rechtsfrage (hier: Anerkennung von ausbildungsbedingten Mehrbedarf); Darlegung des Zulassungsgrundes des § 115 Abs. 2 Nr. 2, Alternative 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - VIII B 116/02
    Es fehlt insbesondere eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung, wonach die Anerkennung von ausbildungsbedingtem Mehrbedarf im Wesentlichen nach den für Werbungskosten geltenden Grundsätzen zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491).

    Soweit hierdurch der Grenzbetrag auch nur geringfügig unterschritten wird und der Kindergeldanspruch bestehen bleibt, ist dies vom Gesetzgeber gewollt (BFH-Urteil in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491).

  • BFH, 18.04.2002 - X B 186/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Darlegungserfordernis - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - VIII B 116/02
    Insbesondere muss vorgetragen werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 2002 X B 186/01, juris, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 32 f., m.w.N.).

    Hierzu hätten die tragenden abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen des BFH herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden müssen, um die Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss vom 18. April 2002 X B 186/01, juris).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - VIII B 116/02
    Auch soweit mit der Beschwerde vorgetragen wird, der BFH verlange in seinem Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98 (BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710) für die Anerkennung eines Sprachkurses als Berufsausbildung einen bestimmten Umfang der Ausbildung, genügt dieser Vortrag nicht den Darlegungsvoraussetzungen.
  • BFH, 21.12.2001 - III B 130/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - VIII B 116/02
    In der Beschwerde wird nämlich nicht ausgeführt, inwieweit dem FG-Urteil ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 21. Dezember 2001 III B 130/01, juris).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Je weniger die Beteiligten ihrer Mitwirkungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO nachkommen, umso weniger ist das FG grundsätzlich zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet (zur Wechselwirkung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts und den Mitwirkungspflichten des Klägers: Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Rz. 28; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 76 FGO Tz. 76 ff.; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201, und BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2002 VIII B 116/02, Haufe-Index, 925999).
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